Besteuerungsprozedur für Kapitalgesellschaften
Ab dem 1. Februar 2010 ändert die Besteuerungsprozedur für die Kapitalgesellschaften.
Die Besteuerung erfolgt ab diesem Datum auf Grundlage der eingereichten Steuererklärung. Die Verwaltung hat die Möglichkeit, innerhalb von 5 Jahren eine Prüfung vorzunehmen. Nach Ablauf dieser Frist wird der Steuerbescheid - welcher auf Basis der Steuererklärung erstellt wurde - definitiv.
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17.03.2010
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